»Erhöhung der Geschwindigkeit für das Sachsenroß
Nach der Beseitigung der kriegs- und verschleißbedingten Mängel konnte die Deutschen Bundesbahn mit Beginn des Sommerfahrplans am 1. Juni 1958 wieder einigen Fernschnellzügen eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 120 km/h geben. Von diesem Tag an durften die Trans-Europ-Express- (TEE), F- und D-Züge mit 140 km/h fahren, wenn die Fahrzeuge, der Oberbau und der Vorsignalabstand auf den Strecken für diese Geschwindigkeit zugelassen waren. Als vollwertige Nutznießer dieser neuen Bestimmung wurden immer VT 11, VT 08, VT 06 und...