»Eilzüge – die Übersicht
Eilzüge wurden 1958 in Fahrplänen mit einem „E“ kenntlich gemacht. Diese Zuggattung gab es in Deutschland schon kurz nach der Jahrhundertwende, aber die systematische Einführung begann erst 1928. Fast zeitgleich erschienen dazu die Eilzugwagen der 30er-Bauart.
Von 1928 bis zur Klassenreform im Sommer 1956 musste bei der Benutzung eines Eilzugs ein Eilzug-Zuschlag bezahlt werden.
Bezeichnungssystem
Jede E-Zug-Nummer durfte in einer Bundesbahn-Direktion nur einmal vorkommen. Es gab also mehrere Eilzüge in Deutschland mit gleicher Zugnummer, aber vollkommen unterschiedlichem Laufweg.
Bei der Bundesbahn wurden die Eilzüge entweder von einer Bahndirektion in ihrem Gebiet „verwaltet“ oder aber von der Geschäftsführung der jeweiligen OBL Süd und West für die meisten Langstrecken-Eilzüge. Die Bespannung der letztgenannten Eilzüge – alle mit dreistelliger Nummer – taucht dann in den hochwertigen Übersichten (z.B. Bespannungsübersichten) auf unter dem Begriff: „geschäftsgeführte Eilzüge“.
Unter dem Begriff „Eilzug“ wurden in den 50er Jahren also keine einheitlichen Züge zusammengefasst, sondern man kann Typen unterscheiden:
- Langstrecken-Eilzüge („geschäftsgeführte Eilzüge“; werden fast wie D-Züge in den Unterlagen geführt – Nummernkreis: meist 0 bis 999), darunter auch Züge, die auf einem Teil ihrer Strecke als D-Zug verkehren
- Regional-Eilzüge (Nummernkreis häufig 4xxx aber auch mit Nummer von 1 bis 3999)
- Zubringer mit Kurswagen (häufig zu Kur- oder Urlaubszentren – kein bundeseinheitlicher Nummernkreis)
Zusatzinfos
Eilzugzentren
Quellen
- Laufpläne und Kursbücher der Jahre 1957 und 1958
- „Die Bundesbahn – Organ der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn“ – mehrere Hefte